Wiggis hat geschrieben: .... Körper nicht in eine Seitenlage bringen (Halswirbelverschiebung), auch bei Bewusstlosigkeit. ...
Tut mir leid, das kann ich so nicht im Raum stehen lassen:
All die speziellen Lagerungen, die bei Erste-Hilfe-Kursen vorgetragen werden,
haben EINE Einschränkung: Sie sind nur dann zulässig, wenn der Patient BEI BEWUSSTSEIN ist!
Ich habe bei meinen Kursen immer gepredigt: "Bewusstlosigkeit sticht alles!"
d.h. ist/wird der Patient bewusstlos, gibt es nur EINE EINZIGE Möglichkeit: stabile Seitenlagerung!
Das Thema ist deshalb so wichtig, weil bewusstlose Personen nicht erbrechen, wie wir es vermutl. schon mal erlebt haben:
NICHT mit viel Würgen (und "Geschrei"), sondern ganz leise und unauffällig fliesst der Mageninhalt in den Mund und Rachenraum und wird mit dem nächsten Atemzug in die Lunge gesaugt. Das kann man leider sehr leicht übersehen (in all der Aufregung). Selbst der Notarzt lässt einen Bewusstlosen nicht einfach auf dem Rücken liegen!
Der Gefahr einer zusätzlichen Wirbelsäulenverletzung begegnet man mit einer ruhigen, ruckfreien
stabilen Seitenlagerung. Die Maßnahme muss natürlich vorher geübt werden, damit sie im Ernstfall auch beim ersten Versuch klappt.
So, ich muss mich einbremsen, sonst werd ich lästig.