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Verschiedene Reifenmarken (Vorne /Hinten)

Verfasst: Mittwoch, 13. August 2008, 12:15
von ALHH
Hallo,
wie ist in Österreich die Gesetzeslage, darf ich verschiedene Marken an meiner Deauville montieren? :?:
z.B. Vorne Dunlop und hinten Metzler natürlich mit der vorgeschriebenen Dimension.


Danke

Verfasst: Mittwoch, 13. August 2008, 12:47
von Grazer
nach auskunft meines reifenhändlers, der das ganze sehr genau nimmt, ist es in österreich erlaubt, verschiedene reifenmarken zu fahren, sofern die typen entsprechend den eintragungen entsprechen. praktisches beispiel ist die magna meiner frau, wo sie vorne einen metzeler und hinten einen dunlop fährt, weil das von den reifen her so ziemlich die beste mischung ist, die es für ihr motorrad gibt...

in deutschland ist das nicht erlaubt! was uns aber nicht berührt, da es sich ja um ein in österreich zugelassenes fahrzeug handelt... eine reifenbindung wie in deutschland gibt es hierzulande nicht!

Verfasst: Mittwoch, 13. August 2008, 15:59
von Chatty
Also ich würde aus dem österr. Gesetzestext lesen (und ich habs auch in der Fahrschule so gelernt) dass du, solange sie im Typenschein eingetragen sind, Reifen verwenden kannst wie du willst. Alles andere würde eine Eintragung im Typenschein und somit eine extra-Abnahme bei der Zulassungsstelle benötigen ...
Siehe Absatz b)



Abkürzung
KDV 1967


Index
90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz


Text
Änderungen an einzelnen Fahrzeugen

§ 22a. (1) Als Änderung, die nicht angezeigt werden muß (§ 33
Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967), gilt
1. das Austauschen von

a) von im § 2 angeführten Teilen und Ausrüstungsgegenständen
gegen solche einer anderen genehmigten oder gemäß § 35
Abs. 4 KFG 1967 anerkannten Type, die hinsichtlich ihrer
Wirkung mindestens gleichwertig sind und die
Fahreigenschaften oder andere Betriebseigenschaften des
Fahrzeuges nicht verschlechtern,

b) von Rädern und Reifen gegen eine andere als im Typenschein
oder im Bescheid über die Einzelgenehmigung angegebene
Dimension oder Art, wenn der Zulassungsbesitzer über den
Nachweis verfügt, dass diese Dimension oder Art von Rädern
oder Reifen bereits in einem Verfahren nach § 32 oder § 33
KFG 1967 als für die Type und Ausführung des Fahrzeuges
geeignet erklärt wurde, sofern die in diesem Verfahren
vorgeschriebenen Auflagen beim Anbringen dieser Räder oder
Reifen eingehalten wurden und dabei keine Änderungen am
Fahrzeug beim Anbringen der Räder und Reifen erforderlich
sind und die fachgerechte Anbringung und die Einhaltung
allfälliger Auflagen durch einen gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967
Ermächtigten bestätigt wird; der Nachweis und die
Bestätigung sind vom Lenker des Fahrzeuges auf Fahrten
mitzuführen;



Aber auch in D darf man mischen ... !?
http://www.pneus-online.de/richtiger-re ... laege.html

Verfasst: Mittwoch, 13. August 2008, 17:23
von Kurt
Siehe auch unter:
http://www.suf.at/motorradrecht/
Unterpunkt - Bereifung (runterscrollen)
Gruß Kurt

Mischen in Deutschland nicht erlaubt

Verfasst: Mittwoch, 13. August 2008, 18:04
von Mecky
Aber auch in D darf man mischen ... !?
http://www.pneus-online.de/richtiger-re ... laege.html


Daß der gute Mann da keine Ahnung hat sieht man schon an seinem Ratschlag daß bei 1mm der Vorderreifen gewechselt werden muss, bei uns ist die Mindesttiefe 1,7mm unabhängig von den Verschleißgrenzen im Profil.
Ich habe einen guten Bekannten beim TÜV (Techn. Überwachungsverein) und der hat mir gesagt daß ein Motorrad mit Mischbereifung definitiv keinen Stempel bekommt.
Gruß
Mecky

Verfasst: Donnerstag, 14. August 2008, 09:06
von Grazer
@chatty: so in etwa hat es mir mein reifenhändler auch erklärt... solange typ und dimension passt, ist alles okay... (da stellt sich mir nun wieder mal die frage, wie konnte mein motorradhändler ein motorrad verkaufen, bei dem ER SELBST vom typ her falsche reifen aufgezogen hat?!?!? und dann noch "das pickerl" dafür ausstellen... :evil: )

daß es in deutschland erlaubt ist, war mir nicht bekannt, weil viele aus unserem raum, die ich kenne, selbst sagen, wenn sie zum TÜV müssen und mischbereifung drauf haben, keine plakette bekommen würden... genauer hinterfragt habe ich es allerdings nie... :oops:

Verfasst: Donnerstag, 14. August 2008, 10:08
von Chatty
Also wenns nach dem geht müsst ich auch illegal unterwegs sein.
Ich hab den Dunlop oben, der laut Liste gar nicht für die NT700VA geeignet ist !?

Das hätt die Werkstätte aber auch sagen können oder ?

Verfasst: Donnerstag, 14. August 2008, 10:41
von Grazer
kommt darauf an... ich hatte den BT45 drauf, der als diagonalreifen schon von der bauart her nicht für die ville geeignet ist, weil diese ja nur radialreifen haben darf... aber manchen händler gehen nur nach der kohle und nicht nach dem, was zulässig ist... :evil: