Alternative zu den Honda-Deauville Nebellampen
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Helmut_D_VIE
Alternative zu den Honda-Deauville Nebellampen
Hallo Alpenviller,
bei der Honda-Roadshow habe ich eine alternative zu den teuren Honda-Nebellampen gefunden (Kosten des Einbausatzes 109 Euro ohne Einbau und Lieferkosten). Hier der Link zu den Zusatzlampen
Gruß
Helmut
bei der Honda-Roadshow habe ich eine alternative zu den teuren Honda-Nebellampen gefunden (Kosten des Einbausatzes 109 Euro ohne Einbau und Lieferkosten). Hier der Link zu den Zusatzlampen
Gruß
Helmut
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bobby65
Hi
Danke für die Information, die original Honda Nebelleuchten waren mir eh zu teuer, da kommt diese alternativen Leuchten gerade richtig, werde mir sobald sie verfügbar sind welche bestellen.
Weisst Du mehr über den Anbau bei der Deauville, muss man Löcher bohren und schafft man den Anbau selbst oder sollte man damit lieber zur Werkstatt fahren?
Gruss Robert
Danke für die Information, die original Honda Nebelleuchten waren mir eh zu teuer, da kommt diese alternativen Leuchten gerade richtig, werde mir sobald sie verfügbar sind welche bestellen.
Weisst Du mehr über den Anbau bei der Deauville, muss man Löcher bohren und schafft man den Anbau selbst oder sollte man damit lieber zur Werkstatt fahren?
Gruss Robert
- Gerhard
- Oberguru

- Beiträge: 1378
- Registriert: Dienstag, 3. Januar 2006, 21:31
- Deauville Modell: NT700VA
- Baujahr: 2013
- Farbe: Bloom Red Metallic
- Kilometerstand: 50000
- Kilometer/Jahr (ca.):: >20000
- Wohnort: Graz
Ich könnte mir aber vorstellen, dass es mit der Typisierung in Österreich Probleme gibt. Es wird in Deutschland und in Österreich sehr viel Zubehör verkauft, das überhaupt nicht den Vorschriften entspricht und daher keinesfalls typisiert wird. Die Händler versprechen ihren Kundschaften immer sehr viel (na klar). Vor allem jugendliche Fahrzeuglenker fallen immer wieder darauf hinein.
Bei der Polizeikontrolle oder gar im Falle eines Unfalles schaut es dann aber immer ganz anders aus. Was man sich oft bei der Anschaffung von nicht originalem Zubehör erspart, geht nachher für das Bezahlen der Strafe und den Rückbau auf.
Daher kaufe ich, wenn überhaupt, nur originales Zubehör.
mfg Gerhard
Bei der Polizeikontrolle oder gar im Falle eines Unfalles schaut es dann aber immer ganz anders aus. Was man sich oft bei der Anschaffung von nicht originalem Zubehör erspart, geht nachher für das Bezahlen der Strafe und den Rückbau auf.
Daher kaufe ich, wenn überhaupt, nur originales Zubehör.
mfg Gerhard
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Helmut_D_VIE
Hallo bobby65,
nächsten Donnerstag werden die Lampen an meiner Deauville angebaut. Ich werde von den einzelnen Arbeitsschritten Fotos machen und wieder in mein Honda Wiki stellen. Zusätzlich geibt es noch eine Bespreibung.
Es muß nur ein Loch gebohrt werden für das LED (ca. 4mm Durchmesser).
Ich gebe Dir Bescheid wann und wie Du bestellen kannst.
Ob zusätzliche Fahrlichtscheinwerfer die eine EU Zulassung haben kann man leicht bei der örtlichen Polizei nachfragen. Die Richtlinien in Deutschland sind sehr streng, aber hier ist keine TÜV-Abnahme erforderlich für diese Fahrlichtscheinwerfer erforderlich, da eine EU Zulassungsnumer eingetragen ist.
Eine Nachfrage bei der örtlichen Poizei ist doch kein großes Problem, oder?
Gruß
Helmut
nächsten Donnerstag werden die Lampen an meiner Deauville angebaut. Ich werde von den einzelnen Arbeitsschritten Fotos machen und wieder in mein Honda Wiki stellen. Zusätzlich geibt es noch eine Bespreibung.
Es muß nur ein Loch gebohrt werden für das LED (ca. 4mm Durchmesser).
Ich gebe Dir Bescheid wann und wie Du bestellen kannst.
Ich fahre einen Koffer von Louis, würde mir nie einen von Honda kaufen, also auch kein Originalzubehörteil.Von Gerhard:
Ich könnte mir aber vorstellen, dass es mit der Typisierung in Österreich Probleme gibt. Es wird in Deutschland und in Österreich sehr viel Zubehör verkauft, das überhaupt nicht den Vorschriften entspricht und daher keinesfalls typisiert wird. ....
Ob zusätzliche Fahrlichtscheinwerfer die eine EU Zulassung haben kann man leicht bei der örtlichen Polizei nachfragen. Die Richtlinien in Deutschland sind sehr streng, aber hier ist keine TÜV-Abnahme erforderlich für diese Fahrlichtscheinwerfer erforderlich, da eine EU Zulassungsnumer eingetragen ist.
Eine Nachfrage bei der örtlichen Poizei ist doch kein großes Problem, oder?
Gruß
Helmut
- Gerhard
- Oberguru

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Zu meinem vorangegengenen Schreiben möchte ich noch hinzufügen, dass es möglich ist, dass in Österreich nicht einmal die original Honda-Nebelscheinwerfer genehmigt werden. Es wäre aber auch möglich, dass Honda dies in Zukunft erreicht oder bereits erreicht hat. Da müsste man sich genau informieren.
Nach dem KFG (§ 15 (3), (4); KDV §§ 10 ff) müssen Nebelscheinwerfer so angebracht sein, dass ihre Lichtaustrittsfläche nicht höher liegt als der höchste Punkt der Lichtaustrittsfläche der Scheinwerfer, mit denen Abblendlicht ausgestrahlt werden kann. Außerdem müssen sie (außer bei Motorrädern mit Beiwagen), symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein.
Dies ist aber auch bei den "Originalen" nicht so. Genau aus diesen Gründen würde ich mich vor dem Kauf bzw der Montage schlau machen.
Es ist mit Sicherheit ein Unterschied ob ich einen Koffer montiere oder ob ich Zusatzscheinwerfer montiere.
Noch ein Tipp:
Die Rückfrage bei der nächsten Polizeidienststelle muss nicht unbedingt zu einer befriedigenden Auskunft führen. Ich persönlich würde in einer der Landesprüfstellen, die auch die Typisierungen durchführen, nachfragen.
mfg Gerhard
Nach dem KFG (§ 15 (3), (4); KDV §§ 10 ff) müssen Nebelscheinwerfer so angebracht sein, dass ihre Lichtaustrittsfläche nicht höher liegt als der höchste Punkt der Lichtaustrittsfläche der Scheinwerfer, mit denen Abblendlicht ausgestrahlt werden kann. Außerdem müssen sie (außer bei Motorrädern mit Beiwagen), symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein.
Dies ist aber auch bei den "Originalen" nicht so. Genau aus diesen Gründen würde ich mich vor dem Kauf bzw der Montage schlau machen.
Es ist mit Sicherheit ein Unterschied ob ich einen Koffer montiere oder ob ich Zusatzscheinwerfer montiere.
Noch ein Tipp:
Die Rückfrage bei der nächsten Polizeidienststelle muss nicht unbedingt zu einer befriedigenden Auskunft führen. Ich persönlich würde in einer der Landesprüfstellen, die auch die Typisierungen durchführen, nachfragen.
mfg Gerhard
- Brigitte und Martin
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- Wohnort: Heiliges Land Tirol
Auch meine Worte!
Da ich etwas Erfahrung aus dem PKW bereich habe.
Immer erst bei der Tüv Prüffstelle nachfragen, in Tirol haben sich
diese zwar als kleinlich ( haben natürlich ihrer Vorschriften)
aber als sehr Kompetent erwiesen.
Und ich konnte mich auf deren Antwort immer Verlassen.
Die Polizei kan nicht alles wissen!!!
Im Falle eines Unfalles entscheidet auch diese nicht über Genehmigung von Anbauteile Sondern ein Gutachter des Tüv.
Ein, so glaub ich Interessanter Link.
http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx ... to_txt.htm
KFG § 15 (3), (4); KDV §§ 10 ff
An Motorrädern (Klasse L3e) und Motorrädern mit Beiwagen (Klasse L4e) dürfen zusätzlich folgende Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen angebracht sein:
* 1 oder 2 Nebelscheinwerfer (Breitstrahler)
* 1 oder 2 Nebelschlussleuchten
* Warnblinkanlagen durch besondere Schaltung der Fahrtrichtungsanzeiger (Alarmblinker)
* 1 oder 2 nicht dreieckige gelbrote Rückstrahler je Seite
Nebelscheinwerfer müssen so angebracht sein, dass ihre Lichtaustrittsfläche nicht höher liegt als der höchste Punkt der Lichtaustrittsfläche der Scheinwerfer, mit denen Abblendlicht ausgestrahlt werden kann.
Sie müssen, außer bei Motorrädern mit Beiwagen, symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein.
Nebelschlussleuchten dürfen nur rotes Licht ausstrahlen und nur hinten am Fahrzeug angebracht sein.
Werden 2 Nebelschlussleuchten angebracht, so müssen sie symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges liegen;
wird eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie links von dieser Ebene liegen.
Das Anbringen von mehr als 2 Nebelschlussleuchten ist unzulässig.
Der Lenker muss von seinem Platz aus erkennen können, dass die Nebelschlussleuchten eingeschaltet sind. (Kontroll-Lampe) .
Gruß aus Tirol
Da ich etwas Erfahrung aus dem PKW bereich habe.
Immer erst bei der Tüv Prüffstelle nachfragen, in Tirol haben sich
diese zwar als kleinlich ( haben natürlich ihrer Vorschriften)
aber als sehr Kompetent erwiesen.
Und ich konnte mich auf deren Antwort immer Verlassen.
Die Polizei kan nicht alles wissen!!!
Im Falle eines Unfalles entscheidet auch diese nicht über Genehmigung von Anbauteile Sondern ein Gutachter des Tüv.
Ein, so glaub ich Interessanter Link.
http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx ... to_txt.htm
KFG § 15 (3), (4); KDV §§ 10 ff
An Motorrädern (Klasse L3e) und Motorrädern mit Beiwagen (Klasse L4e) dürfen zusätzlich folgende Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen angebracht sein:
* 1 oder 2 Nebelscheinwerfer (Breitstrahler)
* 1 oder 2 Nebelschlussleuchten
* Warnblinkanlagen durch besondere Schaltung der Fahrtrichtungsanzeiger (Alarmblinker)
* 1 oder 2 nicht dreieckige gelbrote Rückstrahler je Seite
Nebelscheinwerfer müssen so angebracht sein, dass ihre Lichtaustrittsfläche nicht höher liegt als der höchste Punkt der Lichtaustrittsfläche der Scheinwerfer, mit denen Abblendlicht ausgestrahlt werden kann.
Sie müssen, außer bei Motorrädern mit Beiwagen, symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein.
Nebelschlussleuchten dürfen nur rotes Licht ausstrahlen und nur hinten am Fahrzeug angebracht sein.
Werden 2 Nebelschlussleuchten angebracht, so müssen sie symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges liegen;
wird eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie links von dieser Ebene liegen.
Das Anbringen von mehr als 2 Nebelschlussleuchten ist unzulässig.
Der Lenker muss von seinem Platz aus erkennen können, dass die Nebelschlussleuchten eingeschaltet sind. (Kontroll-Lampe) .
Gruß aus Tirol
Achtung Hufe, Schaf links!
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bobby65
Hi
Also mir ist das so was von egal, no risk no fun, wenn man bei allen und jeden zu lange fragt kommt man eh zu nichts, ausserdem sehe ich bei den Zusatzlichtern kein Problem, weder technisch noch in pukto Sicherheit.
Aber das bleibt eh jeden selbst überlassen.
@Helmut
Freu mich schon auf deine Anleitung vom Einbau.
Gruss Robert
Also mir ist das so was von egal, no risk no fun, wenn man bei allen und jeden zu lange fragt kommt man eh zu nichts, ausserdem sehe ich bei den Zusatzlichtern kein Problem, weder technisch noch in pukto Sicherheit.
Aber das bleibt eh jeden selbst überlassen.
@Helmut
Freu mich schon auf deine Anleitung vom Einbau.
Gruss Robert
- Brigitte und Martin
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mir wurscht... ich würd ma de lichterln eh nie montieren und spar mir das geld lieber für den sprit, den ich für die kilometer brauch, die mir spass und schöne gegenden bringen!

.. und wie schon an anderer stelle gepostet: wie oft fährt man im nebel?... wie oft im dunklen?..... die meisten von uns melden die ville ohnehin über den winter ab.... und nur fürs auge..... nö.... zu viel geld und zu viel arbeit..... das alles investiere ich lieber ins BIKEN!
.. und wie schon an anderer stelle gepostet: wie oft fährt man im nebel?... wie oft im dunklen?..... die meisten von uns melden die ville ohnehin über den winter ab.... und nur fürs auge..... nö.... zu viel geld und zu viel arbeit..... das alles investiere ich lieber ins BIKEN!
Fahr nie schneller als dein Schutzengel fliegt! 
- Brigitte und Martin
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- Brigitte und Martin
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Nun noch eine gute Nacht!
Morgen beginnt doch wieder eine Arbeitswoche voller
Herausforderungen.
Auserdem hat unser jüngster Patrick morgen seine Theoretische Führerscheinprüfung
L 17 und da muss ich doch die die Daumen halten.
Leider will er nichts von 2 Rädern wissen , er ist ein Jahr mit dem Roller zu Arbeit gefahren, und sagt das jede Fahrt mit 2 Räder für in eine Überwindung sei. /Deshalb auch L 17/
Gruß Martin
( In der 19 Woche kommt die Ville Jupiduuuuu)
Morgen beginnt doch wieder eine Arbeitswoche voller
Herausforderungen.
Auserdem hat unser jüngster Patrick morgen seine Theoretische Führerscheinprüfung
L 17 und da muss ich doch die die Daumen halten.
Leider will er nichts von 2 Rädern wissen , er ist ein Jahr mit dem Roller zu Arbeit gefahren, und sagt das jede Fahrt mit 2 Räder für in eine Überwindung sei. /Deshalb auch L 17/
Gruß Martin
( In der 19 Woche kommt die Ville Jupiduuuuu)
Achtung Hufe, Schaf links!
- Brigitte und Martin
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Unser Jüngster hat seinen Führerschein geschaft und ist gleich mit seiner Mami (Brigitte) zu Kafee ausgefahren.Brigitte und Martin hat geschrieben:Nun noch eine gute Nacht!
Morgen beginnt doch wieder eine Arbeitswoche voller
Herausforderungen.
Auserdem hat unser jüngster Patrick morgen seine Theoretische Führerscheinprüfung
L 17 und da muss ich doch die die Daumen halten.
Leider will er nichts von 2 Rädern wissen , er ist ein Jahr mit dem Roller zu Arbeit gefahren, und sagt das jede Fahrt mit 2 Räder für in eine Überwindung sei. /Deshalb auch L 17/
Gruß Martin
( In der 19 Woche kommt die Ville Jupiduuuuu)
Gruß Martin
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