lieber andy!Andy-H hat geschrieben:hallo hans
ich habe die selbe versicherungslösung, nur nicht mit zustellung und abholung des kennzeichens, muß es mir selber holen, jedoch habe ich die möglichkeit dies jederzeit und sooft ich will zu tun, also ich könnte zb die kennzeichen am freitag holen und am montag wieder zurückglegen, wobei dann die abrechnung immer anteilsmässig angemeldet/zurückgelegt durchgeführt wird,
aber ehrlichgesagt ist mir dies zu mühsam da ich meine ville nicht vor "der tür "stehn habe sondern schön eingepackt und batterielos in einer garage verstaut habe,
@franz
jajajaja wenn wir gewusst hätten das es ein solcher frühlingswinterwird ..............
aber der winter kommt bestimmt![]()
(mein einziger trost
Lg
Andy-H
jetzt kenn ich mich nicht mehr aus. ich dachte, eine hinterlegung muß mindestens 45 tage dauern (siehe: meine homepage www.greuth.at link rechts oben zum motorradrecht). auf der dortigen site findest du unter "kennzeichentafel" die hinterlegungsmöglichkeit lt. kraftfahrzeuggesetz §§49. stimmt das nun oder nicht? andy meint unter hinterlegung wohl: im schrank verstecken
@gerhard:
ich zahle haftpflichtversicherung pro jahr nicht soviel, wie du zurückbekommen hast (ich hoffe, das hab ich noch
richtig in erinnerung - weil prämieneinmalzahlung/jahr schon lange her)
lg
robert



