Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
- Grazer
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Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
sollte jemand mal was suchen, was wissen wollen oder einfach nur sicher sein wollen, daß... und so weiter und so fort,
SO schaut's aus bei uns im ösiland:
http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Motorradrecht" target="_blank
SO schaut's aus bei uns im ösiland:
http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Motorradrecht" target="_blank

einmal honda, immer honda! drei deauvilles in einem motorrad: Honda Goldwing GL1500/6SE!
die homepage für alle motorradverrückten!!! da könnt ihr noch was lernen!!!
Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
toller link!!!
danke
franz
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Fahr nie schneller als dein Schutzengel fliegt! 
- Grazer
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
bitte gerne, gibt ja immer wieder mal was, was man gerne nachlesen möchte... und da hab ich's eben gefunden...
und so find's auch ich immer wieder...

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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Toller Link - Danke!
Gesetzteszitat:
Fußraste : KFG § 26 (4)
Auf nicht geschlossenen Krafträdern müssen bei Sitzen für den Lenker und, außer in Beiwagen, bei Sitzen für zu befördernde Personen (klappbare) Fußrasten oder Trittbretter vorhanden sein.
Die zur Abstützung der Füße dienenden Einrichtungen sind in bestimmungsgemäßer Weise zu benützen.
Auf gut Bikerisch: ABSCHLEIFEN halt !!!!
Gruß Kurt
Gesetzteszitat:
Fußraste : KFG § 26 (4)
Auf nicht geschlossenen Krafträdern müssen bei Sitzen für den Lenker und, außer in Beiwagen, bei Sitzen für zu befördernde Personen (klappbare) Fußrasten oder Trittbretter vorhanden sein.
Die zur Abstützung der Füße dienenden Einrichtungen sind in bestimmungsgemäßer Weise zu benützen.
Auf gut Bikerisch: ABSCHLEIFEN halt !!!!
Gruß Kurt
Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
immerhin gut, dass man mal weiss, wogegen man 10x am tag mindestens verstößt.

built for comfort - not for speed
- sani_08
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Danke!
Gut zu wissen, wo man konkret nachschlagen kann!
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Liebe Grüße aus dem Waldviertel
Gerhard
2007 - 2011 NT650 Deauville ........... 37.000 km
2012 - 2023 XL1000 Varadero ........ 100.000 km
seit 2024 CRF1100 AfricaTwin ......... 18.000 km

Gerhard
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- Flippsi
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Wusste nicht das ein Haltegriff Plicht ist
Quelle: http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Motorradrecht" target="_blank
MfG
Flippsi
Haltegriff : KFG § 26 (4); KDV § 54a (8)
Bei einem Sitzplatz für eine zu befördernde Person (Sozius) muss vorgesorgt sein, dass sich diese mit beiden Händen in geeigneter Weise am Motorrad anhalten kann.
Ausrüstung: Haltegurte, Haltegriffe, Gepäckträger oder Topcase mit Anhalte-Einrichtungen etc.
Die Anhaltemöglichkeit des Beifahrers am Körper des Lenkers allein genügt nicht!
Sind bei Motorrädern mit Beiwagen Sicherheitsgurte montiert, besteht Verwendungspflicht, jedoch keine Nachrüstungsverpflichtung.
EU - Vorbereitender Rechtsakt für eine Richtlinie über die Halteeinrichtung für Beifahrer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen.
Quelle: http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Motorradrecht" target="_blank
MfG
Flippsi
Haltegriff : KFG § 26 (4); KDV § 54a (8)
Bei einem Sitzplatz für eine zu befördernde Person (Sozius) muss vorgesorgt sein, dass sich diese mit beiden Händen in geeigneter Weise am Motorrad anhalten kann.
Ausrüstung: Haltegurte, Haltegriffe, Gepäckträger oder Topcase mit Anhalte-Einrichtungen etc.
Die Anhaltemöglichkeit des Beifahrers am Körper des Lenkers allein genügt nicht!
Sind bei Motorrädern mit Beiwagen Sicherheitsgurte montiert, besteht Verwendungspflicht, jedoch keine Nachrüstungsverpflichtung.
EU - Vorbereitender Rechtsakt für eine Richtlinie über die Halteeinrichtung für Beifahrer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen.
Flippsi´s fahren nun CBR XX. Die Blaue DEA hat lange Pause ist aber nicht in Pension.
- sani_08
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Ich wusste, dass eine Haltevorrichtung vorhanden sein muss,
wobei ja interessanterweise beim Haltegurt, der auch aus Kunstleder (oder so ähnl.) bestehen darf,
die Frage nach der Brauchbarkeit/Sinnhaftigkeit nicht so wichtig sein dürfte.
Da hab ich schon Gurten gesehen, die ihren Zweck wohl nur bei optischer Kontrolle erfüllen werden.
Bei Belastung verlässt der Sozius das Motorrad wahrscheinlich mit dem Ding in der Hand.
Hab auch schon gehört, dass einige Damen auf dem Soziusplatzerl ein kurzes Schläfchen gehalten haben,
es wird also mit dem sich-anhalten-müssen wohl nicht so dringend sein.
(d.h. es reicht für alle, dass der Haltegurt vorhanden ist, verwenden tut ihn ja eh keiner
ist doch wieder mal eine klassisch österreichische Lösung!
)
wobei ja interessanterweise beim Haltegurt, der auch aus Kunstleder (oder so ähnl.) bestehen darf,
die Frage nach der Brauchbarkeit/Sinnhaftigkeit nicht so wichtig sein dürfte.
Da hab ich schon Gurten gesehen, die ihren Zweck wohl nur bei optischer Kontrolle erfüllen werden.
Bei Belastung verlässt der Sozius das Motorrad wahrscheinlich mit dem Ding in der Hand.
Hab auch schon gehört, dass einige Damen auf dem Soziusplatzerl ein kurzes Schläfchen gehalten haben,
es wird also mit dem sich-anhalten-müssen wohl nicht so dringend sein.
(d.h. es reicht für alle, dass der Haltegurt vorhanden ist, verwenden tut ihn ja eh keiner
ist doch wieder mal eine klassisch österreichische Lösung!
Liebe Grüße aus dem Waldviertel
Gerhard
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Anton
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Bei der 700er sind links und rechts zwei Rails (Haltegriffe) Serie montiert. Hier ist guter Haltegriff gewährleistet. Frag mich aber wirklich, wer fasst schon beim Fahren als Sozius seitlich auf Haltegriffe *grübel*
Lg Anton
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
lg
franz
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- Ewald
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Mit dem schlafen auf dem Sozius-platzerl da kann dir der Grazer ein Liedchen singen 
Fahr nicht schneller als du sehen kannst.
Gruß Ewald
aus dem Ländle
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
nein, kann ich nicht, ewald! weil erstens kann ich nicht singen und zweitens schlafe ich nicht auf der wing, das machen immer die hinter mir!!!Ewald hat geschrieben:Mit dem schlafen auf dem Sozius-platzerl da kann dir der Grazer ein Liedchen singen

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dodo-driver
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Ui, das Thema kenn ich auch von wo... 
- Ewald
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
mein i jo die hinten draufGrazer hat geschrieben:nein, kann ich nicht, ewald! weil erstens kann ich nicht singen und zweitens schlafe ich nicht auf der wing, das machen immer die hinter mir!!!Ewald hat geschrieben:Mit dem schlafen auf dem Sozius-platzerl da kann dir der Grazer ein Liedchen singen![]()
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