Kurzfassung Motorradrecht in Österreich

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Grazer
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Kurzfassung Motorradrecht in Österreich

Beitrag von Grazer »

sollte jemand mal was suchen, was wissen wollen oder einfach nur sicher sein wollen, daß... und so weiter und so fort,

SO schaut's aus bei uns im ösiland:

http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Motorradrecht" target="_blank
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Franz
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich

Beitrag von Franz »

toller link!!! :gut:

danke
franz
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Grazer
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich

Beitrag von Grazer »

bitte gerne, gibt ja immer wieder mal was, was man gerne nachlesen möchte... und da hab ich's eben gefunden...

und so find's auch ich immer wieder... :wink: :biggrin:
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Kurt
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich

Beitrag von Kurt »

Toller Link - Danke!

Gesetzteszitat:

Fußraste : KFG § 26 (4)
Auf nicht geschlossenen Krafträdern müssen bei Sitzen für den Lenker und, außer in Beiwagen, bei Sitzen für zu befördernde Personen (klappbare) Fußrasten oder Trittbretter vorhanden sein.
Die zur Abstützung der Füße dienenden Einrichtungen sind in bestimmungsgemäßer Weise zu benützen.

Auf gut Bikerisch: ABSCHLEIFEN halt !!!! :biggrin:

Gruß Kurt :wink:
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Franz
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich

Beitrag von Franz »

:lol:
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ramirez
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich

Beitrag von ramirez »

immerhin gut, dass man mal weiss, wogegen man 10x am tag mindestens verstößt. :lol: :mrgreen:
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich

Beitrag von sani_08 »

Danke! :gut:
Gut zu wissen, wo man konkret nachschlagen kann!
Liebe Grüße aus dem Waldviertel
Gerhard

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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich

Beitrag von Flippsi »

Wusste nicht das ein Haltegriff Plicht ist
Quelle: http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Motorradrecht" target="_blank
MfG
Flippsi


Haltegriff : KFG § 26 (4); KDV § 54a (8)

Bei einem Sitzplatz für eine zu befördernde Person (Sozius) muss vorgesorgt sein, dass sich diese mit beiden Händen in geeigneter Weise am Motorrad anhalten kann.
Ausrüstung: Haltegurte, Haltegriffe, Gepäckträger oder Topcase mit Anhalte-Einrichtungen etc.
Die Anhaltemöglichkeit des Beifahrers am Körper des Lenkers allein genügt nicht!

Sind bei Motorrädern mit Beiwagen Sicherheitsgurte montiert, besteht Verwendungspflicht, jedoch keine Nachrüstungsverpflichtung.

EU - Vorbereitender Rechtsakt für eine Richtlinie über die Halteeinrichtung für Beifahrer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen.
Flippsi´s fahren nun CBR XX. Die Blaue DEA hat lange Pause ist aber nicht in Pension.
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich

Beitrag von sani_08 »

Ich wusste, dass eine Haltevorrichtung vorhanden sein muss,
wobei ja interessanterweise beim Haltegurt, der auch aus Kunstleder (oder so ähnl.) bestehen darf,
die Frage nach der Brauchbarkeit/Sinnhaftigkeit nicht so wichtig sein dürfte.
Da hab ich schon Gurten gesehen, die ihren Zweck wohl nur bei optischer Kontrolle erfüllen werden.
Bei Belastung verlässt der Sozius das Motorrad wahrscheinlich mit dem Ding in der Hand.

Hab auch schon gehört, dass einige Damen auf dem Soziusplatzerl ein kurzes Schläfchen gehalten haben,
es wird also mit dem sich-anhalten-müssen wohl nicht so dringend sein.
(d.h. es reicht für alle, dass der Haltegurt vorhanden ist, verwenden tut ihn ja eh keiner :wink:
ist doch wieder mal eine klassisch österreichische Lösung! :lach: )
Liebe Grüße aus dem Waldviertel
Gerhard

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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich

Beitrag von Anton »

Bei der 700er sind links und rechts zwei Rails (Haltegriffe) Serie montiert. Hier ist guter Haltegriff gewährleistet. Frag mich aber wirklich, wer fasst schon beim Fahren als Sozius seitlich auf Haltegriffe *grübel*
Lg Anton

Deauville Freunde Patch sind noch Verfügbar! Einfach PN an Mich!

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Franz
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich

Beitrag von Franz »

:lach: kein mensch anton, kein mensch........ :lach:

lg
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Ewald
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich

Beitrag von Ewald »

Mit dem schlafen auf dem Sozius-platzerl da kann dir der Grazer ein Liedchen singen :D
Fahr nicht schneller als du sehen kannst.

Gruß Ewald
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich

Beitrag von Grazer »

Ewald hat geschrieben:Mit dem schlafen auf dem Sozius-platzerl da kann dir der Grazer ein Liedchen singen :D
nein, kann ich nicht, ewald! weil erstens kann ich nicht singen und zweitens schlafe ich nicht auf der wing, das machen immer die hinter mir!!! :tongue: :lach: ;D
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich

Beitrag von dodo-driver »

Ui, das Thema kenn ich auch von wo... :sleeping:
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Ewald
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Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich

Beitrag von Ewald »

Grazer hat geschrieben:
Ewald hat geschrieben:Mit dem schlafen auf dem Sozius-platzerl da kann dir der Grazer ein Liedchen singen :D
nein, kann ich nicht, ewald! weil erstens kann ich nicht singen und zweitens schlafe ich nicht auf der wing, das machen immer die hinter mir!!! :tongue: :lach: ;D
mein i jo die hinten drauf
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Gruß Ewald
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